Kartellrecht

In wenigen Bereichen des Wirtschaftsrechts ist die Grauzone zwischen noch erlaubtem und schon verbotenem Handeln so breit wie im Kartellrecht. Verhaltensweisen, die gestern noch unbeanstandet blieben, werden heute von den Kartellbehörden hinterfragt und sanktioniert. Die bei Kartellverstößen verhängten Bußgelder steigen ständig und erreichen zum Teil für die Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße. Zugleich drohen Schadensersatzansprüche kartellgeschädigter Geschäftspartner. Vor diesem Hintergrund ist die Bedeutung des Kartellrechts für unternehmerisches Handeln kaum zu überschätzen.

Seit über zwanzig Jahren berate ich in- und ausländische Unternehmen im Kartellrecht. Die Schwerpunkte meiner Beratungstätigkeit bilden

  • die Ausgestaltung von Gemeinschaftsunternehmen und vertraglichen Kooperationen
  • die Vertretung in kartellbehördlichen Bußgeldverfahren
  • kartellrechtliche Zivilprozesse
  • die deutsche und europäische Fusionskontrolle
  • kartellrechtliche Schadensersatzansprüche

Hinzu kommt die kartellrechtliche Compliance. Weiteres zum Thema Compliance finden Sie hier.