Kartellrecht

Das Kartellrecht gehört zu den Bereichen des Wirtschaftsrechts, in denen die Abgrenzung zwischen zulässigem und unzulässigem Verhalten besonders anspruchsvoll ist. Verhaltensweisen, die über lange Zeit als unbedenklich galten, können heute im Fokus der Kartellbehörden stehen und erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Die verhängten Bußgelder erreichen mitunter existenzbedrohende Größenordnungen. Hinzu kommen mögliche Schadensersatzansprüche geschädigter Marktteilnehmer.

Vor diesem Hintergrund ist eine vorausschauende und fundierte kartellrechtliche Beratung für Unternehmen von zentraler Bedeutung. Seit mehr als 25 Jahren berate ich deutsche und internationale Unternehmen im Kartellrecht. Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind:

  • die Strukturierung von Gemeinschaftsunternehmen und vertraglichen Kooperationen
  • die Vertretung in kartellbehördlichen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren
  • kartellrechtliche Zivilprozesse
  • die Fusionskontrolle
  • die Geltendmachung und Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die kartellrechtliche Compliance. Mehr zum Thema Compliance finden Sie hier.